+++News aus der letzten KZV Sitzung+++

Sitzung Q1 2024 Haushaltssitzung:

Hier die Angaben eines Verbandsrates von einer anderen Website der den Haushalt wohl mit gutem Grund ablehnte.

„Erstens, die Zusammensetzung des Rechnungsprüfungsausschusses widerspricht den Empfehlungen der Kommunalaufsicht, die eine Abbildung der politischen und kommunalen Verhältnisse im Verband fordert. Aktuell sehen wir eine Konzentration von Vertretern aus Burgthann in Schlüsselpositionen, was in anderen Verbandssatzungen sogar explizit untersagt ist. Dies birgt die Gefahr von Interessenkonflikten und schränkt die objektive Überprüfung und Transparenz ein. (Anmerkung: Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschuss ist der Fraktionssprecher der Partei des ersten Vorsitzenden des KZV )

Zweitens, die Kosten für die Verbraucher im Bereich Abwasser steigen exponentiell. Vor dem Bau der Kläranlage existierten bereits Millionenschulden, und dennoch sind die Beiträge für „Herstellungskosten/Anschlusskosten“ in neuen Baugebieten drastisch gesenkt (von 2017 13,31€ auf aktuell 4,47€ (!))  Diese Entscheidung belastet nicht nur die Bürger, die die entstehende Lücke über das Abwasser zahlen,  finanziell, sondern wirft auch Fragen zur Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit dieses Verband  auf. (Über 700.000 Eur allein in der Bayernstrasse (Burgthann) die alle über den Abwasserpreis zahlen statt die Investoren und Grundbesitzer) Ganz zu schweigen von den intransparenten GFZ/NZ)

Drittens, die Finanzierung der Schulden erfolgt durch sogenannte „Freijahre”, die nichts anderes als tilgungsfreie Jahre sind. Dies bedeutet, dass wir Schulden aufnehmen, ohne sie abzubezahlen, und somit die Last in die Zukunft verschieben.

Viertens, die Vergabe von Ermächtigungen an den ersten Vorsitzenden wie es in der Tagesordnung erneut steht ohne zumindest  das in der Wirtschaft übliche Vier-Augen-Prinzip (Einbindung des zweiten Vorsitzenden Markus Holzammer) verstößt gegen alle gängigen Compliance-Richtlinien ( u.a. https://www.vergabe24.de/vergaberecht/vergabelexikon/vier-augen-prinzip/ oder siehe auch Leitlinien zum Mehraugenprinzip von der bayrischen Staatsregierung.“

Man ist fassungslos…..

Sitzung vom 4.10.

Bei der letzten KZV Sitzung mit 24 öffentlichen Tagesordnungspunkten gab es wieder aus unserer Sicht viele sehr nachdenklich stimmende Begebenheiten, hervorzuheben ist sicher u.a. TOP 18 gewesen. Hier ging es um das für die Bevölkerung derzeit gesperrte Gebiet /nähe Wanderweg in der Schwarzachschlucht. Einem Landschaftsschutzgebiet und ausgewiesenen Geotop. Hier wurde ein neues Turbinenhaus errichtet und es müssen zur Befestigung umfangreiche Arbeiten im fünfstelligen Bereich erfolgen.

Es geht hier also um ein sensibles Gebiet, dass im Schwarzenbrucker touristischen Anziehungspunkt liegt und um fünfstellige Summe, die die Bürger/Beitragszahler zu zahlen haben. Klare Aufgabe der 9 Köpfigen Verbandsversammlung nach einer Ausschreibung den wirtschaftlichsten Bieter auch mit Blick auf das besondere Gebiet zu wählen. Nun will man lt. Geschäftsführer/ersten Vorsitzenden aber in der Zeit ausschreiben, wo keine Sitzung ist und bittet deshalb um eine Ermächtigung für den ersten Vorsitzenden und Bgm aus Bugthann. Aber ohne 4 Augen Prinzip…..Der gestellte Antrag des Verbandsrates der CSU-Schwarzenbruck bei der Vergabe doch bitte zumindest ein 4-Augen Prinzip zu gewährleisten ….wurde doch allen Enstes von den Schwarzenbrucker Vertretern der Freien Wähler (inkl. des amtierenden Bürgermeisters von Schwarzenbruck!) und dem Vertreter der SPD-Schwarzenbruck abgelehnt. (!) da ist man sprachlos…. Liebe Vertreter der FW und SPD Schwarzenbruck und Ortsvereine, die ihr Eure Vertreter entsendet – es geht um Schwarzenbrucker Gebiet und das Geld der Bürger. Überlegt mal bitte wen Ihr entsendet… ggf. nochmals zur Auffrischung: :
„In aller Regel sollen mindestens zwei Vertreter des öffentlichen Auftraggebers an der Entscheidung über den Zuschlag mitwirken. Das regelmäßig anzuwendende „Vier-Augen- Prinzip“ verfolgt den Sinn und Zweck der vergaberechtlichen Grundsätze, insbesondere der Transparenz und Gleichbehandlung der Unternehmen und der Erschwerung der Korruption. Eine Abweichung vom „Vier-Augen-Prinzip“ bedarf der Rechtfertigung durch zwingende Gründe.“

https://www.vergabe24.de/

In der letzten Verbandssitzung wurden ebenfalls für die Erweiterung der bestehenden Telefonanlage Kosten in Höhe von etwas über 10.000 € veranschlagt und beschlossen. Auf Nachfrage unseres Verbandsrats und einem anderen Vertreter wurde die sehr hoch erscheinende Summe mit der Anschaffung von 7 weiteren Endgeräten und entsprechenden Funkfeldverstärkern argumentiert. Exemplarisch grob heruntergerechnet belaufen sich die Kosten damit bei 10 Feldverstärkern und 7 Telefonen auf 500 € pro Verstärker und 715 € pro Telefon? In der Zuhörerschaft wurde vor dem Hintergrund dieser horrenden Preise mit einem Augenzwinkern gemutmaßt, dass hier wohl mal versehentlich eine Null zu viel in die Sitzungsvorlage gerutscht sei. Den weiteren anwesenden Verbandsräten schien es sich um einen nicht weiter bemerkenswerten, KZV üblichen Vorgang zu handeln. Zumindest ließ sich dies aufgrund teilnahmslos wirkender Gesichtszüge und ausbleibender weiterer Wortmeldungen vermuten. Zugegeben, nicht ganz korrekt wiedergeben, denn der Schwarzenbrucker SPD Vertreter im Rat  bestätigte gewohnt emotional und gestenreich die horrende Summe salopp und unqualifiziert wirkend mit den Worten „Mit solchen Preisen hab ich da draußen jeden Tag zu kämpfen“. Wir wünschen Ihm vor dem Hintergrund entsprechender Investitionsbereitschaft für die berufliche Zukunft alles Gute.